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Für eine GMP-gerechte Produktion ist ein gut ausgeleuchteter Produktionsbereich wichtig. Diese Prüfung dient der Bestimmung der Beleuchtungsstärke. Die Überprüfung der Raumausleuchtung erfolgt durch Messung der Beleuchtungsstärke.
Die Beleuchtungsstärke an den Messpunkten ist größer 300 lux. Gem. Arbeitstättenverordnung.
Mit dem Luxmeter (Beleuchtungsmessgerät) lässt sich schnell nachweisen, ob die Ausleuchtung eines Raumes ausreichend ist oder nicht. Bei Überprüfung der elektrischen Beleuchtung muss die Messung bei Dunkelheit oder geschlossenen Jalousien erfolgen um Fremdlicht zu vermeiden.