AGB`s

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Ausschließliche Geltung

 

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen zwischen der

AirTecCon GmbH und ihren Vertragspartnern. Sie gelten für alle Angebote und

Auftragsbestätigungen ohne dass sie explizit referenziert werden. Spezielle oder

anders lautende Bedingungen des Vertragspartners werden nur Bestandteil des

zugrunde liegenden Vertrages, wenn sie durch die AirTecCon GmbH schriftlich

bestätigt werden.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

Alle Angebote der AirTecCon GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche

Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der

schriftlichen Bestätigung durch die AirTecCon GmbH. Gleiches gilt für Ergänzungen,

Abänderungen und Nebenabreden. Ferner werden sämtliche Geschäfte rechtlich

bindend, wenn sie durch Übersenden der Ware erfolgen.

 

§ 3 Preise

 

Die Preise verstehen sich Netto ohne Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht,

Versicherung oder Skonti. Es gelten die in der Auftragsbestätigung titulierten Preise.

 

§ 4 Zahlung und Zahlungsbedingungen

 

a.) Der Schuldner einer Zahlungsaufforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er

nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder

gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Zahlungsforderungen sind mit

Rechnungsstellung fällig. Abweichende Konditionen benötigen der schriftlichen

Bestätigung durch die AirTecCon GmbH.

b.) Grundsätzlich erfolgt die Begleichung der Forderung durch Überweisung des

offenen Rechnungsbetrages auf das Konto der AirTecCon GmbH. Eine Zahlung gilt

erst dann als erfolgt, wenn der vollständige fällige Rechnungsbetrag vorbehaltlos auf

dem angegebenen Konto der AirTecCon GmbH gutgeschrieben ist. Der Abzug von

Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

c.) Andere Zahlungsmethoden sind nur bei vorheriger Absprache und schriftlicher

Bestätigung durch die AirTecCon GmbH zulässig.

d.) Für Neukunden hat - bei erstmaliger Bestellung- die Zahlung des vollständigen

Rechnungsbetrages per Vorkasse zu erfolgen.

e.) Zahlungen werden unabhängig von der Bestimmung des Vertragspartners

zunächst auf entstandene Kosten, anschließend auf Zinsen, danach auf die

bestehenden ältesten Schulden und zuletzt auf den im Vertrag vereinbarten Preis

angerechnet. Bei abweichender Bestimmung des Vertragspartners besteht daher die

Möglichkeit für die AirTecCon GmbH die Leistung abzulehnen.

f.) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen Forderungen der AirTecCon

GmbH ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche

des Kunden zulässig. Ferner besteht das Zurückbehaltungsrecht nur für Ansprüche

aus demselben Vertragsverhältnis. Sollte von einem solchen Zurückbehaltungsrechtaufgrund berechtigter Mängelanzeige Gebrauch gemacht werden, so darf der  zurückbehaltene Betrag die Kosten der Mängelbeseitigung nicht wesentlich übersteigen.

 

§ 5 Zahlungsverzug

 

a.) Sollte der Vertragspartner nach erbrachter Leistung in Zahlungsverzug geraten,

so werden Ihm Verzugszinsen berechnet. Diese betragen bei Verbrauchern 5

Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a. und bei Unternehmern 9 Prozentpunkte

über dem Basiszinssatz p.a..Ausnahmen hiervon ergeben sich dann, wenn die

AirTecCon GmbH eine Belastung mit höherem Zinssatz nachweisen kann.

 

§6 Leistungsumfang der AirTecCon GmbH

 

a.) Der Umfang der von AirTecCon GmbH geschuldeten Leistungen ergibt sich aus

der Auftragsbestätigung und diesen Vertragsbedingungen.

b.) Die von dem der AirTecCon GmbH eingesetzten Mitarbeiter unterliegen keinem

Weisungsrecht des Auftraggebers, dieses wird vielmehr ausschließlich von der

AirTecCon GmbH ausgeübt.

 

§ 7 Pflichten des Vertragspartners

 

a.) Der Vertragspartner erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte oder

sonstige Mitwirkungsleistungen, sowie Bereitstellungen im erforderlichen Umfang

beziehungsweise der benötigten Qualität. Ferner umfasst die Vertragspflicht des

Vertragspartners, der AirTecCon GmbH zum vertraglich vereinbarten Termin die

benötigten Arbeitsbedingungen bereitzustellen.

b.) Kommt der Vertragspartner seinen in § 7a genannten Mitwirkungspflichten nicht

nach und kommt es infolgedessen zu einem Leistungsverzug durch die AirTecCon

GmbH, so hat die AirTecCon GmbH diese nicht zu verschulden. In solchen Fällen

behält sich die AirTecCon GmbH vor, dem Vertragspartner mögliche entstandene

Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

 

§ 8 Besondere Regelungen für Kaufverträge

 

a.) Geltungsbereich

Schließen der Vertragspartner und die AirTecCon GmbH einen Kaufvertrag, sprich

einen Vertrag über die entgeltliche dauerhafte Übereignung einer Sache, so gelten

die nachfolgenden Regelungen ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen

b.) Versand und Gefahrenübergang

aa.) Verladung und Versand erfolgen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners.

bb.) Die Gefahr des Unterganges geht auf den Vertragspartner über, sobald die

Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

cc.) Die AirTecCon GmbH bestimmt Versandart und –weg, bemüht sich jedoch auf

die Wünsche und Interessen des Vertragspartners hinsichtlich des Versandes

einzugehen. Gegebenenfalls entstehende Mehrkosten werden dem Vertragspartner

in Rechnung gestellt

dd.) Die AirTecCon GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Sendung auf

Kosten des Vertragspartners zu versichern.

ee.) Die AirTecCon GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt

ff.) Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Vertragspartners verzögert, so lagert die AirTecCon GmbH die Ware auf Kosten und Gefahr des

Vertragspartners. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft, dem

Versand gleich. Wird der Versand ohne Verschulden der AirTecCon GmbH

unmöglich, so geht die Gefahr mit der Versandbereitschaftsanzeige auf den

Vertragspartner über. Erfüllungsort ist in jedem Fall 38640 Goslar

c.) Lieferung

aa.) Von der AirTecCon GmbH genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind

nur verbindlich wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche

bezeichnet werden.

bb.) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer

Gewalt und aller nicht durch die AirTecCon GmbH zu vertretenden Hindernissen,

welche auf die Lieferung oder Leistung keine unwesentlichen Einflüsse haben.

d.) Abnahme/Rügepflicht

Der Empfänger hat die Ware in jedem Fall entgegenzunehmen und unverzüglich

nach Zugang zu untersuchen. Ist der Vertragspartner Kaufmann, gelten die

Untersuchungs- und Rügepflichten nach § § 377, 378 HGB mit der Maßgabe, dass

eine Rüge innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang zu rügen ist. Nicht-

Vollkaufleute haben offensichtliche Mängel innerhalb von zehn Tagen nach

Wareneingang zu rügen.

d.) Eigentumsvorbehalt

aa.) Die AirTecCon GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang

aller Zahlungen aus dem entsprechenden Kaufvertrag vor.

bb.) Zu Testzwecken gelieferte Gegenstände sind Eigentum der AirTecCon GmbH.

Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der AirTecCon

GmbH genutzt werden. Sollten entsprechende Testgeräte im Rahmen der Testphase

zu Schaden kommen, so haftet der Vertragspartner für den entstandenen Schaden

cc.) Verhält sich der Vertragspartner vertragswidrig, insbesondere wenn er seinen

Zahlungsverpflichtungen aus dem geschlossenen Kaufvertrag trotz einer Mahnung

durch die AirTecCon GmbH nicht nachkommt, so behält sich die AirTecCon GmbH

das Recht vor nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Die

AirTecCon GmbH ist in diesem Fall berechtigt die Herausgabe der Ware durch den

Vertragspartner zu fordern. Die dabei anfallenden Transportkosten werden dem

Vertragspartner in Rechnung gestellt.

e) Gewährleistung und Haftung

aa.) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Gewährleistung. Wir leisten eine

Garantie von 12 Monaten auf von uns gelieferte Ware. Für Reparaturen und

Ersatzteillieferungen gelten die gesetzlichen Fristen.

bb.) Der Vertragspartner hat offensichtliche Mängel in Schriftform bei der AirTecCon

GmbH innerhalb von 14 Tagen ab Wareneingang anzuzeigen. Kommt er dieser

Pflicht nicht nach entfallen seine Gewährleistungsrechte

cc.) Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners entfallen, wenn er seiner

Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachgekommen ist, wenn bestehende Mängel

ohne Zustimmung der AirTecCon GmbH vom Vertragspartner behoben werden oder

ein solcher Versuch unternommen worden ist und wenn die Betriebs- und

Verwendungsanweisungen in nicht unerheblichem Maße missachtet wurden. Ferner

entfällt das Gewährleistungsrecht des Vertragspartners bei unsachgemäßer Handhabung des Kaufgegenstandes. Natürlicher Verschleiß ist von der

Gewährleistung ausgeschlossen.

dd.) Der Vertragspartner kann bei Vorliegen eines Mangels wahlweise im Rahmen

der Nacherfüllung entweder Nachbesserung oder Neulieferung fordern. Im Rahmen

der Nachbesserung ist eine Kaufpreisminderung oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag

ausgeschlossen. Die Nacherfüllung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als

fehlgeschlagen. Im Falle der fehlgeschlagenen Nacherfüllung kann der

Vertragspartner wahlweise die Kaufpreisminderung oder den Rücktritt vom Vertrag

erklären- unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche.

ee.) Mögliche Schadensersatzansprüche kann der Vertragspartner erst bei

fehlgeschlagener Nacherfüllung geltend machen

ff.) Schadensersatzansprüche gegen die AirTecCon GmbH, deren Vertretern und

Erfüllungsgehilfen aufgrund einer Vertragsverletzung, sowie Ansprüche aus

unerlaubter Handlung beschränken sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies

gilt nicht für Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

§ 9 Besondere Regeln für Dienstleistungsverträge

 

a.) Geltungsbereich

Nachfolgende Regelungen beziehen sich auf alle Dienstleistungen, welche

zwischen Vertragspartnern und der AirTecCon GmbH vertraglich normiert sind,

insbesondere Wartungs- und Serviceleistungen. Nachfolgende Bestimmungen gelten

ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

b.) Vergütung

aa.) Die Vergütung etwaiger Dienstleistungen kann sowohl pauschal als auch nach

Aufwand- und Materialbasis erfolgen. Es gelten die in der Auftragsbestätigung

festgehaltenen Vergütungsvereinbarungen.

b.) Umfang der Dienstleistungen

Der Umfang der Dienstleistungen sowie dessen Spezifikationen werden vertraglich

zwischen dem Vertragspartner und der AirTecCon GmbH festgehalten.

Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden zu diesen vertraglichen

Vereinbarungen sind der AirTecCon GmbH schriftlich anzuzeigen und nur mit der

Zustimmung und Bestätigung der AirTecCon GmbH zulässig.

c.) Haftung

aa.) Im Rahmen von Wartungs- und Servicearbeiten ist ergänzend darauf

hinzuweisen, dass bei Reinraumqualifikationen grundsätzlich nur „Ist-Werte“

festgestellt werden können. Im Falle von abweichenden Werten nach Erbringung der

Leistung, welche die AirTecCon GmbH nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich zu

verschulden hat sind Ansprüche auf Erfüllung, Schadensersatz oder die Kündigung

aus wichtigem Grund unzulässig.

bb.) Sollte der Vertragspartner im Rahmen der Qualifikationsmaßnahmen auf die

Benutzung eigener Messinstrumente bestehen, so ist dies nur mit der schriftlichen

Zustimmung und Bestätigung durch die AirTecCon GmbH zulässig. Die AirTecCon

GmbH übernimmt in einem solchen Fall keine Haftung für fehlerhafte Messungen, die

aufgrund unsachgemäßer Handhabung durch den Vertragspartner oder

ungenügender Kalibrierung der Messinstrumente des Vertragspartners entstehen.

c.) Vertragsdauer der Dienstleistung

aa.) Die Vertragsdauer der angebotenen Dienstleistung richtet sich nach der

zwischen dem Vertragspartner und der AirTecCon GmbH vertraglich festgehaltenen

Laufzeit

bb.) Eine vorzeitige Kündigung der Vertragslaufzeit ist nur aus wichtigem Grund

zulässig

 

§ 10 Geheimhaltung

 

a.) Die Vertragspartner verpflichten sich ferner zur Geheimhaltung. Dies umfasst die

vertrauliche Behandlung aller als vertraulich gekennzeichneten oder sich aus den

Umständen als vertraulich ergebenden Daten, Informationen und Unterlagen des

jeweils anderen Vertragspartners. Hierzu zählen auch Geschäfts- und

Betriebsgeheimnisse

b.) Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind alle Daten, Informationen und Unterlagen die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt oder zugänglich waren. Ferner sind solche Daten, Informationen und Unterlagen hiervon befreit die dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt

waren oder durch Dritte berechtigterweise bereitgestellt wurden.

 

§11 Sonstiges

 

a.) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbestimmungen

unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit

sonstiger hier benannter Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen

sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen

Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen beziehungsweise die

Lücke ausfüllen.

b.) Sämtliche Beziehungen zwischen den Vertragspartnern und der AirTecCon GmbH richten sich nach der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland

c.) Ausschließlicher Gerichtsstand für Zahlungen, Lieferungen sowie sämtlichen sich

möglicherweise ergebenden vertraglichen Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern und der AirTecCon GmbH aus einem geschlossenen Vertrag ist 38640 Goslar soweit

der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder

öffentlich-rechtliches Sonde

 

Vom 30.11.2018

 

 

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