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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Ausschließliche Geltung
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen zwischen der
AirTecCon GmbH und ihren Vertragspartnern. Sie gelten für alle Angebote und
Auftragsbestätigungen ohne dass sie explizit referenziert werden. Spezielle oder
anders lautende Bedingungen des Vertragspartners werden nur Bestandteil des
zugrunde liegenden Vertrages, wenn sie durch die AirTecCon GmbH schriftlich
bestätigt werden.
§ 2 Vertragsschluss
Alle Angebote der AirTecCon GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche
Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch die AirTecCon GmbH. Gleiches gilt für Ergänzungen,
Abänderungen und Nebenabreden. Ferner werden sämtliche Geschäfte rechtlich
bindend, wenn sie durch Übersenden der Ware erfolgen.
§ 3 Preise
Die Preise verstehen sich Netto ohne Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht,
Versicherung oder Skonti. Es gelten die in der Auftragsbestätigung titulierten Preise.
§ 4 Zahlung und Zahlungsbedingungen
a.) Der Schuldner einer Zahlungsaufforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er
nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Zahlungsforderungen sind mit
Rechnungsstellung fällig. Abweichende Konditionen benötigen der schriftlichen
Bestätigung durch die AirTecCon GmbH.
b.) Grundsätzlich erfolgt die Begleichung der Forderung durch Überweisung des
offenen Rechnungsbetrages auf das Konto der AirTecCon GmbH. Eine Zahlung gilt
erst dann als erfolgt, wenn der vollständige fällige Rechnungsbetrag vorbehaltlos auf
dem angegebenen Konto der AirTecCon GmbH gutgeschrieben ist. Der Abzug von
Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
c.) Andere Zahlungsmethoden sind nur bei vorheriger Absprache und schriftlicher
Bestätigung durch die AirTecCon GmbH zulässig.
d.) Für Neukunden hat - bei erstmaliger Bestellung- die Zahlung des vollständigen
Rechnungsbetrages per Vorkasse zu erfolgen.
e.) Zahlungen werden unabhängig von der Bestimmung des Vertragspartners
zunächst auf entstandene Kosten, anschließend auf Zinsen, danach auf die
bestehenden ältesten Schulden und zuletzt auf den im Vertrag vereinbarten Preis
angerechnet. Bei abweichender Bestimmung des Vertragspartners besteht daher die
Möglichkeit für die AirTecCon GmbH die Leistung abzulehnen.
f.) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen Forderungen der AirTecCon
GmbH ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche
des Kunden zulässig. Ferner besteht das Zurückbehaltungsrecht nur für Ansprüche
aus demselben Vertragsverhältnis. Sollte von einem solchen Zurückbehaltungsrechtaufgrund berechtigter Mängelanzeige Gebrauch gemacht werden, so darf der zurückbehaltene Betrag die Kosten der Mängelbeseitigung nicht wesentlich übersteigen.
§ 5 Zahlungsverzug
a.) Sollte der Vertragspartner nach erbrachter Leistung in Zahlungsverzug geraten,
so werden Ihm Verzugszinsen berechnet. Diese betragen bei Verbrauchern 5
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a. und bei Unternehmern 9 Prozentpunkte
über dem Basiszinssatz p.a..Ausnahmen hiervon ergeben sich dann, wenn die
AirTecCon GmbH eine Belastung mit höherem Zinssatz nachweisen kann.
§6 Leistungsumfang der AirTecCon GmbH
a.) Der Umfang der von AirTecCon GmbH geschuldeten Leistungen ergibt sich aus
der Auftragsbestätigung und diesen Vertragsbedingungen.
b.) Die von dem der AirTecCon GmbH eingesetzten Mitarbeiter unterliegen keinem
Weisungsrecht des Auftraggebers, dieses wird vielmehr ausschließlich von der
AirTecCon GmbH ausgeübt.
§ 7 Pflichten des Vertragspartners
a.) Der Vertragspartner erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte oder
sonstige Mitwirkungsleistungen, sowie Bereitstellungen im erforderlichen Umfang
beziehungsweise der benötigten Qualität. Ferner umfasst die Vertragspflicht des
Vertragspartners, der AirTecCon GmbH zum vertraglich vereinbarten Termin die
benötigten Arbeitsbedingungen bereitzustellen.
b.) Kommt der Vertragspartner seinen in § 7a genannten Mitwirkungspflichten nicht
nach und kommt es infolgedessen zu einem Leistungsverzug durch die AirTecCon
GmbH, so hat die AirTecCon GmbH diese nicht zu verschulden. In solchen Fällen
behält sich die AirTecCon GmbH vor, dem Vertragspartner mögliche entstandene
Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
§ 8 Besondere Regelungen für Kaufverträge
a.) Geltungsbereich
Schließen der Vertragspartner und die AirTecCon GmbH einen Kaufvertrag, sprich
einen Vertrag über die entgeltliche dauerhafte Übereignung einer Sache, so gelten
die nachfolgenden Regelungen ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen
b.) Versand und Gefahrenübergang
aa.) Verladung und Versand erfolgen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners.
bb.) Die Gefahr des Unterganges geht auf den Vertragspartner über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
cc.) Die AirTecCon GmbH bestimmt Versandart und –weg, bemüht sich jedoch auf
die Wünsche und Interessen des Vertragspartners hinsichtlich des Versandes
einzugehen. Gegebenenfalls entstehende Mehrkosten werden dem Vertragspartner
in Rechnung gestellt
dd.) Die AirTecCon GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Sendung auf
Kosten des Vertragspartners zu versichern.
ee.) Die AirTecCon GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt
ff.) Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Vertragspartners verzögert, so lagert die AirTecCon GmbH die Ware auf Kosten und Gefahr des
Vertragspartners. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft, dem
Versand gleich. Wird der Versand ohne Verschulden der AirTecCon GmbH
unmöglich, so geht die Gefahr mit der Versandbereitschaftsanzeige auf den
Vertragspartner über. Erfüllungsort ist in jedem Fall 38640 Goslar
c.) Lieferung
aa.) Von der AirTecCon GmbH genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind
nur verbindlich wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche
bezeichnet werden.
bb.) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer
Gewalt und aller nicht durch die AirTecCon GmbH zu vertretenden Hindernissen,
welche auf die Lieferung oder Leistung keine unwesentlichen Einflüsse haben.
d.) Abnahme/Rügepflicht
Der Empfänger hat die Ware in jedem Fall entgegenzunehmen und unverzüglich
nach Zugang zu untersuchen. Ist der Vertragspartner Kaufmann, gelten die
Untersuchungs- und Rügepflichten nach § § 377, 378 HGB mit der Maßgabe, dass
eine Rüge innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang zu rügen ist. Nicht-
Vollkaufleute haben offensichtliche Mängel innerhalb von zehn Tagen nach
Wareneingang zu rügen.
d.) Eigentumsvorbehalt
aa.) Die AirTecCon GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem entsprechenden Kaufvertrag vor.
bb.) Zu Testzwecken gelieferte Gegenstände sind Eigentum der AirTecCon GmbH.
Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der AirTecCon
GmbH genutzt werden. Sollten entsprechende Testgeräte im Rahmen der Testphase
zu Schaden kommen, so haftet der Vertragspartner für den entstandenen Schaden
cc.) Verhält sich der Vertragspartner vertragswidrig, insbesondere wenn er seinen
Zahlungsverpflichtungen aus dem geschlossenen Kaufvertrag trotz einer Mahnung
durch die AirTecCon GmbH nicht nachkommt, so behält sich die AirTecCon GmbH
das Recht vor nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Die
AirTecCon GmbH ist in diesem Fall berechtigt die Herausgabe der Ware durch den
Vertragspartner zu fordern. Die dabei anfallenden Transportkosten werden dem
Vertragspartner in Rechnung gestellt.
e) Gewährleistung und Haftung
aa.) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Gewährleistung. Wir leisten eine
Garantie von 12 Monaten auf von uns gelieferte Ware. Für Reparaturen und
Ersatzteillieferungen gelten die gesetzlichen Fristen.
bb.) Der Vertragspartner hat offensichtliche Mängel in Schriftform bei der AirTecCon
GmbH innerhalb von 14 Tagen ab Wareneingang anzuzeigen. Kommt er dieser
Pflicht nicht nach entfallen seine Gewährleistungsrechte
cc.) Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners entfallen, wenn er seiner
Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachgekommen ist, wenn bestehende Mängel
ohne Zustimmung der AirTecCon GmbH vom Vertragspartner behoben werden oder
ein solcher Versuch unternommen worden ist und wenn die Betriebs- und
Verwendungsanweisungen in nicht unerheblichem Maße missachtet wurden. Ferner
entfällt das Gewährleistungsrecht des Vertragspartners bei unsachgemäßer Handhabung des Kaufgegenstandes. Natürlicher Verschleiß ist von der
Gewährleistung ausgeschlossen.
dd.) Der Vertragspartner kann bei Vorliegen eines Mangels wahlweise im Rahmen
der Nacherfüllung entweder Nachbesserung oder Neulieferung fordern. Im Rahmen
der Nachbesserung ist eine Kaufpreisminderung oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag
ausgeschlossen. Die Nacherfüllung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als
fehlgeschlagen. Im Falle der fehlgeschlagenen Nacherfüllung kann der
Vertragspartner wahlweise die Kaufpreisminderung oder den Rücktritt vom Vertrag
erklären- unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche.
ee.) Mögliche Schadensersatzansprüche kann der Vertragspartner erst bei
fehlgeschlagener Nacherfüllung geltend machen
ff.) Schadensersatzansprüche gegen die AirTecCon GmbH, deren Vertretern und
Erfüllungsgehilfen aufgrund einer Vertragsverletzung, sowie Ansprüche aus
unerlaubter Handlung beschränken sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies
gilt nicht für Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 Besondere Regeln für Dienstleistungsverträge
a.) Geltungsbereich
Nachfolgende Regelungen beziehen sich auf alle Dienstleistungen, welche
zwischen Vertragspartnern und der AirTecCon GmbH vertraglich normiert sind,
insbesondere Wartungs- und Serviceleistungen. Nachfolgende Bestimmungen gelten
ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
b.) Vergütung
aa.) Die Vergütung etwaiger Dienstleistungen kann sowohl pauschal als auch nach
Aufwand- und Materialbasis erfolgen. Es gelten die in der Auftragsbestätigung
festgehaltenen Vergütungsvereinbarungen.
b.) Umfang der Dienstleistungen
Der Umfang der Dienstleistungen sowie dessen Spezifikationen werden vertraglich
zwischen dem Vertragspartner und der AirTecCon GmbH festgehalten.
Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden zu diesen vertraglichen
Vereinbarungen sind der AirTecCon GmbH schriftlich anzuzeigen und nur mit der
Zustimmung und Bestätigung der AirTecCon GmbH zulässig.
c.) Haftung
aa.) Im Rahmen von Wartungs- und Servicearbeiten ist ergänzend darauf
hinzuweisen, dass bei Reinraumqualifikationen grundsätzlich nur „Ist-Werte“
festgestellt werden können. Im Falle von abweichenden Werten nach Erbringung der
Leistung, welche die AirTecCon GmbH nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich zu
verschulden hat sind Ansprüche auf Erfüllung, Schadensersatz oder die Kündigung
aus wichtigem Grund unzulässig.
bb.) Sollte der Vertragspartner im Rahmen der Qualifikationsmaßnahmen auf die
Benutzung eigener Messinstrumente bestehen, so ist dies nur mit der schriftlichen
Zustimmung und Bestätigung durch die AirTecCon GmbH zulässig. Die AirTecCon
GmbH übernimmt in einem solchen Fall keine Haftung für fehlerhafte Messungen, die
aufgrund unsachgemäßer Handhabung durch den Vertragspartner oder
ungenügender Kalibrierung der Messinstrumente des Vertragspartners entstehen.
c.) Vertragsdauer der Dienstleistung
aa.) Die Vertragsdauer der angebotenen Dienstleistung richtet sich nach der
zwischen dem Vertragspartner und der AirTecCon GmbH vertraglich festgehaltenen
Laufzeit
bb.) Eine vorzeitige Kündigung der Vertragslaufzeit ist nur aus wichtigem Grund
zulässig
§ 10 Geheimhaltung
a.) Die Vertragspartner verpflichten sich ferner zur Geheimhaltung. Dies umfasst die
vertrauliche Behandlung aller als vertraulich gekennzeichneten oder sich aus den
Umständen als vertraulich ergebenden Daten, Informationen und Unterlagen des
jeweils anderen Vertragspartners. Hierzu zählen auch Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse
b.) Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind alle Daten, Informationen und Unterlagen die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt oder zugänglich waren. Ferner sind solche Daten, Informationen und Unterlagen hiervon befreit die dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt
waren oder durch Dritte berechtigterweise bereitgestellt wurden.
§11 Sonstiges
a.) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbestimmungen
unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit
sonstiger hier benannter Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen
sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen
Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen beziehungsweise die
Lücke ausfüllen.
b.) Sämtliche Beziehungen zwischen den Vertragspartnern und der AirTecCon GmbH richten sich nach der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland
c.) Ausschließlicher Gerichtsstand für Zahlungen, Lieferungen sowie sämtlichen sich
möglicherweise ergebenden vertraglichen Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern und der AirTecCon GmbH aus einem geschlossenen Vertrag ist 38640 Goslar soweit
der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sonde
Vom 30.11.2018